Schulordnung

Schulordnung der Mozartschule

 

Unsere Schüler haben unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen, Religionen und Probleme.

Das Gemeinschaftsleben erfordert Regeln im Umgang miteinander. Deshalb vereinbaren wir Lehrer, Schüler und Eltern der Mozartschule, dass folgende Ziele und Regeln gelten:

 

Wir möchten:

-> dass jede/r den anderen in dessen Persönlichkeit und Lebensweise achtet und respektiert.

-> dass jede/r den anderen so behandelt, wie er selbst behandelt werden möchte.

-> dass jede/r ohne Angst in die Schule kommen kann.

 

Von den Lehrern und dem Sozialpädagogen wünschen wir uns: 

-> dass sie im Unterricht und außerhalb des Unterrichts Zeit für uns haben.

-> dass sie fair, geduldig, verständnisvoll und hilfsbereit sind.

 

Von den Eltern wünschen wir uns: 

-> dass sie sich aktiv am Schulleben beteiligen.

-> dass sie ihre Kinder selbständig zur Schule kommen lassen.

-> dass sie, sollten sie ihr Kind dennoch mit dem PKW zur Schule bringen, nicht in der Durchfahrtsstraße halten.

 

Jede Schülerin/Jeder Schüler hat das Recht:

-> anders zu sein als andere.

-> mit einem Lehrer oder Sozialpädagogen zu sprechen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

-> Beratung und Auskunft über den eigenen Leistungsstand zu erhalten.

-> sich über die Schülervertretung am Schulleben zu beteiligten.

 

Jede Schülerin/Jeder Schüler hat die Pflicht: 

-> auf dem Schulgelände deutsch zu reden.

-> Lehreranweisungen zu befolgen.

-> pünktlich und regelmäßig die Schule zu besuchen und sich am Unterricht zu beteiligen.

-> sich bei Fehlen unverzüglich zu entschuldigen (siehe §2 Schulbesuchsordnung).

-> alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört oder dem Ansehen unserer Schule schadet.

-> Schulgebäude, Schulgelände, Klassenzimmer und Toiletten sauber zu halten.

-> sparsam mit Strom, Wasser, Heizung umzugehen.

-> sich so zu verhalten, dass man niemanden am Lernen hindert.

-> sich im Schulbus so zu verhalten, dass niemand sich gestört fühlt.

 

Wir dulden nicht: 

-> dass am Schulleben beteiligte Personen beschimpft, beleidigt, bedroht oder geschlagen werden.

-> dass Schülerinnen oder Schüler auf den Fluren herumrennen und schreien.

-> dass das Eigentum anderer beschädigt oder gestohlen wird.

 

Das ist verboten: 

-> Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände oder Waffen.

-> Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit

-> Das Kaugummikauen und Spucken

-> Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und Drogen

-> Das Werfen von Gegenständen und Schneebällen.

-> Das Benutzen von Handy’s, mobilen Spiel- und Endgeräten ohne Aufforderung der Lehrkraft während des Unterricht, innerhalb des Schulgebäudes und während der Bewegungspausen. Die Geräte bleiben ausgeschaltet.

 

Wer diese Regeln nicht einhält, muss mit Konsequenzen (§90 Schulgesetz) rechnen.

 

 

 

Diese Schulordnung wurde am 2.3.2018  von der Schulkonferenz geändert und  beschlossen.

May

Rektor

 

Download: Schulordnung